Die Beziehungen der EU zur gegenwärtigen US-Regierung bleiben – gelinde gesagt – kompliziert. Dass Washington Brüssel nicht immer ernst nimmt und der EU, wie wohl allen multilateralen Organisationen, mit Misstrauen begegnet, ist allerdings nicht ganz neu.
Die Grönland-Ambitionen Trumps haben aber nicht nur das EU-Mitglied Dänemark, sondern auch die gesamte EU vor neue, gänzlich unerwartete Herausforderungen in den Beziehungen zu den USA gestellt. Wenig bekannt ist, dass Grönland als autonome Region Dänemarks nach einem Referendum 1982 am 1.1.1985 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (die Vorgängerin der EU) ausgetreten ist. Es ist aber nach wie vor Teil Dänemarks mit der Folge, dass die Grönländer dänische und damit auch EU-Bürger sind. Bei einer „feindlichen Übernahme“ Grönlands durch die USA käme der bisher im Verborgenen ruhende Artikel 52 Absatz 7 des EU-Vertrages erstmalig zur Anwendung, wonach „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats … die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden. Bei dieser Klausel stellt sich – anders als bei der entsprechenden Beistandsklausel in Art. 5 des NATO -Vertrages – nicht die Frage, ob Beistand auch gegen ein anderes Mitglied der Organisation geleistet werden kann und muss. Dass Trump mit seinen Grönland-Ambitionen einstweilen zurückgerudert ist, ist sicherlich in erster Linie auf heftige Kritik innerhalb der USA zurückzuführen. Die bemerkenswert geschlossene Haltung der EU gegen seine grönländischen Übernahmegelüste hat aber gewiss auch zu dem Rückzug beigetragen und beweist, dass die EU – soweit sie geschlossen auftritt – außenpolitisch durchaus Gewicht haben kann. Nicht zuletzt hat die solidarische Haltung der EU in Dänemark – traditionell eher europaskeptisch – Eindruck hinterlassen.
Auch bei der ablehnenden Haltung zum Iran-Krieg zeigt die EU bislang eine bemerkenswerte Geschlossenheit. Die wirtschaftlichen Folgen dieses Konflikts werden sich auch auf die EU – die sich gerade bemüht, Europa wirtschaftlich stärker und wettbewerbsfähiger zu machen – nachhaltig auswirken. Zudem ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass der Nahost-Konflikt zu neuen Flüchtlingsströmen in Europa führen könnte, die die gerade mühsam erzielten Kompromisse in der Migrationspolitik neuerlich in Frage stellen würden.
Eine gute Nachricht ist zumindest, dass das EU-Parlament dem Zoll-Teil der EU-US-Handels-Vereinbarungen im März zugestimmt hat. Angesichts des Iran-Krieges war die Zustimmung des Parlaments keineswegs sicher. Bei allen Zweifeln, ob der zwischen der Kommission und der US-Regierung ausgehandelte Deal wirklich ein guter ist, herrschte im Parlament letztlich die Meinung vor, dass die Vorteile überwiegen, weil mit den Zoll-Regeln in Zeiten großer Unsicherheit zumindest mehr Planbarkeit für die Wirtschaft geschaffen werde. Dies setzt natürlich voraus, dass Trump – Vereinbarung hin oder her – es sich nicht doch wieder anders überlegt…