Archiv der Kategorie: Aktuelles

Aktuelles aus Brüssel – 30.3.2023

Reinhard Priebe

Aktuelles aus Brüssel – 30.3.2023

Ukraine

Naturgemäß beschäftigte sich der Europäische Rat auf seiner März-Tagung wiederum ausführlich mit der Ukraine. Dass ein Drittel der 10-seitigen Schlussfolgerungen diesem Thema gewidmet ist, verdeutlicht, welche zentrale Rolle die EU – neben den Mitgliedstaaten, den internationalen Partnern und der NATO – in dieser Krise spielt. Folgende Punkte sind hervorzuheben:

Der Rat betont nochmals, wie wichtig und dringend es sei, “die Bemühungen um die wirksame Durchführung der Sanktionen auf europäischer und nationaler Ebene zu verstärken”. Die Umgehung der Sanktionen in Drittländern und durch Drittländer sei zu verhindern und zu bekämpfen. Rat und Kommission müssten alle erforderlichen Durchsetzungsinstrumente stärken und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen koordinierten Ansatz entwickeln. Deutlich erkennbar ist die Sorge, dass die mittlerweile in zehn Paketen beschlossenen Sanktionen nicht so wirksam sein könnten wie beabsichtigt. Die Kommission hat übrigens einen ihrer erfahrensten ehemaligen Mitarbeiter als internationalen Sonderbeauftragten für die Durchsetzung der Sanktionen berufen.

Weiterhin begrüßt der Europäische Rat die Einigung, „der Ukraine dringend Boden-Boden-Munition und Artilleriemunition sowie – falls darum ersucht wird – Flugkörper zu liefern.“ In einer gemeinsamen Anstrengung sollen innerhalb der nächsten zwölf Monate 1 Million Artilleriegeschosse bereitgestellt werden, u.a. durch gemeinsame Beschaffung und die Mobilisierung angemessener Finanzmittel. Eine derartige „Vergemeinschaftung“ der Munitionsbeschaffung auf EU-Ebene ist bemerkenswert und wäre vor der Ukraine-Aggression undenkbar gewesen.

Der Europäische Rat beklagt auch, dass durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und “den Einsatz von Nahrungsmitteln als Waffe” die weltweite Ernährungssicherheit untergraben wurde. Die ständige Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die bedürftigsten Länder müsse gewährleistet sein. Insofern seien weltweit gemeinsame Anstrengungen nötig. Die Schwarzmeer-Getreide-Initiative der Vereinten Nationen, die “Solidaritätskorridore“ der EU und die ukrainische Initiative “Getreide aus der Ukraine“ trügen entscheidend zur Stärkung der weltweiten Ernährungssicherheit bei.

Wiederum begrüßt der Europäische Rat das Engagement und die Reformbemühungen der Ukraine und betont, wie wichtig der EU-Beitrittsprozess für das Land ist. Damit bleibt die – langfristige – Perspektive für eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine weiterhin im Blick.

Verbrennermotoren

Nach langen Verhandlungen hatten Rat und Parlament sich politisch auf das Verbot neuer Verbrennermotoren ab 2035 geeinigt. Umso mehr irritierte ein „Querschuss“ aus Deutschland unmittelbar vor der förmlichen Annahme des Gesetzestextes, mit dem eine Ausnahme für sog. e-fuels durchgesetzt werden sollte. Derartige „Blockaden“ in allerletzter Minute kommen in Brüssel zwar gelegentlich vor, gehören aber nicht zum üblichen Handlungsrepertoire der deutschen Regierung. Mit seinem politischen und wirtschaftlichen Gewicht als größter Mitgliedstaat spielt Deutschland traditionell eine wichtige, europaweit geschätzte Vermittlerrolle, vor allem in Verhandlungssituationen, „wo gar nichts mehr geht“. Insofern hat die Bundesregierung mit dem plötzlichen Infragestellen eines mühsam erreichten Kompromisses viel politisches Porzellan zerschlagen – ganz abgesehen von einer neuerlichen Verstimmung mit Frankreich. Darüber kann auch die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass sich einige andere Mitgliedstaaten der deutschen Linie noch anschlossen.

Jedenfalls haben sich Rat und Parlament nicht dazu bereitgefunden, den ausgehandelten Rechtstext wegen der deutschen Forderung noch abzuändern. Ein schließlich gefundener „gesichtswahrender“ Kompromiss (FAZ: „Etappensieg für Wissing“), wonach Fahrzeuge mit Verbrennermotor, die ausschließlich klimaneutrale Kraftstoffe tanken, auch nach 2035 neu zugelassen werden können, muss noch in den nächsten Monaten in einem gesonderten Rechtsakt konkretisiert werden und dabei seine Tragfähigkeit unter Beweis stellen. Dass in Brüsseler Kreisen der auf Berliner Koalitionsstreitigkeiten zurückzuführende „messy approach“ der Bundesregierung mit den bisweilen chaotischen Verhandlungen in Brüssel selbst verglichen wurde (“much like a small EU”), gibt jedenfalls zu denken.

Fischerei- und Meerespolitik

Obwohl die EU im Bereich der Fischerei- und Meerespolitik weitreichende Kompetenzen hat, findet diese Politik neben den „großen Themen“ recht wenig Beachtung. Bemerkenswert sind insofern vier Mitteilungen, mit denen die Kommission im Februar neue Impulse zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Fischerei- und Meerespolitik angeregt hat. Die „Mitteilung zur Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor“ zeigt Wege zur Verringerung der derzeit untragbaren ökologischen und ökonomischen Abhängigkeit des Fischereisektors von fossilen Brennstoffen auf. Ein „Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen“ soll durch eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei den Beitrag der Gemeinsamen Fischereipolitik zu den Umweltzielen der EU verstärken und die negativen Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresökosysteme verringern. In der „Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen“ hebt die Kommission deren drei wichtigste Grundsätze hervor, nämlich (1) ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, (2) wirksame regionale Zusammenarbeit und (3) wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung. Sie schlägt insofern einen „Pakt für Fischerei und Ozeane“ vor, der eine neue Phase des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und allen Akteuren des Fischereisektors einleiten soll. Schließlich habe die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur von 2013 den Übergang von einer auf Interventionen basierten Marktpolitik zu einer dynamischen, marktorientierten, von den Interessenträgern beeinflussten Politik ermöglicht.
Die Kommission schlägt in diesen vier Mitteilungen ein sehr ambitioniertes Handlungsprogramm für die nächsten Jahre vor, das die EU, ihre Mitgliedstaaten, Interessenträger sowie internationale Partner gleichermaßen in die Verantwortung nimmt. Ob das alles ausreichen wird, um der aus bedrohten Fischbeständen und weitreichenden Umwelt- und Klimabelastungen der Meere resultierenden gewaltigen Herausforderungen Herr zu werden, bleibt abzuwarten.
In diesem Zusammenhang hat die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, die Verwendung von Grundschleppnetzen in geschützten Meeresgebieten bis 2030 zu verbieten, in der betroffenen Fischereiwirtschaft große Beunruhigung ausgelöst. Sie könnte in der Tat das Ende der norddeutschen Krabbenfischerei bedeuten. Von „irrem Regel-Wahn der EU-Kommission“ (so die Bild-Zeitung am 17.3.2023 in einem Artikel über „EU-Angriff auf unsere Krabbenbrötchen“) kann aber keine Rede sein. Es geht vielmehr um den gerade im Fischereisektor besonders schwierigen Ausgleich zwischen Wirtschafts- und Umweltbelangen.

Viele weitere Themen…

… , die die europäischen Akteure derzeit in Atem halten, wären berichtenswert, etwa die intensiven Diskussionen zwischen der EU und den USA über die in dem „Inflation Reduction Act“ vorgesehenen amerikanischen Subventionen, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gefährden könnten, über mögliche Auswirkungen der schweizerischen Bankenkrise auf die europäische Wirtschaft, über die hoffentlich tragfähige Nachbesserung des sog. Nordirland-Protokolls als Teil der Brexit-Austrittsmodalitäten, über die Umsetzung des unter maßgeblicher Beteiligung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Borell, zustande gekommenen Abkommens zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo und natürlich über die Dauerkrise der illegalen Migration in die EU.

 

 

 

 

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

Aktuelles aus Brüssel – 2.11.2022

Aktuelles aus Brüssel – 2.11.2022

Erweiterungspaket 2022

Am 12. Oktober 2022 hat die Europäische Kommission ihre diesjährige Bewertung der Reformen in den Westbalkanländern und in der Türkei vorgelegt.  In ihrer „Mitteilung über die Erweiterungspolitik der EU“ und den angefügten Länderberichten zeigt sie auf, welche Fortschritte die Beitrittsaspiranten auf ihrem Weg zur EU im letzten Jahr erzielt haben und wo es Defizite gibt. Empfehlungen für weitere Reformen sollen ihnen helfen, dem Ziel der EU-Mitgliedschaft näherzukommen.

Die Mitteilung verweist eingangs auf die von den Führungsspitzen der EU und des Westbalkans im Juni 2022 neuerlich bekräftigte EU-Mitgliedschaftsperspektive der Region. Zwar sei auch die Türkei Beitrittskandidat, die Beitrittsverhandlungen stünden jedoch seit 2018 still. Das Land habe sich mit weiteren Rückschritten in wichtigen Bereichen sowie dem Ausbleiben von Reformen „noch weiter von der EU entfernt“.

Auf über 900 Seiten (die einzelnen Länderberichte umfassen jeweils über 100, die allgemeine Mitteilung 90 Seiten) legt die Kommission dar, wo die Länder hinsichtlich der Grundsätze und der Regeln der EU in den einzelnen Politikfeldern stehen und welche Schritte sie unternehmen müssen, um die Beitrittsvoraussetzungen zu erfüllen. Wie immer ist das Bild gemischt: Einigen positiven Entwicklungen – wie etwa die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien – stehen Stillstand, bisweilen auch Rückschritte in wichtigen Bereichen gegenüber.

Die durch den russischen Angriff auf die Ukraine gewandelte geopolitische Lage in Europa hebt die Kommission besonders hervor. Der Angriff verdeutliche mehr denn je, “dass die Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union starken Rückhalt bietet, nicht nur was Wohlstand, sondern auch was Frieden und Sicherheit angeht.“ Die geopolitischen Herausforderungen führten zu einer Annäherung zwischen der EU und dem Westbalkan und erforderten eine “uneingeschränkte gegenseitige Solidarität.” Auch haben sich mit Ausnahme Serbiens alle Westbalkanstaaten an den EU-Sanktionen gegen Russland beteiligt. Die Kommission fordert Serbien auf, „seine Bemühungen um eine schrittweise Angleichung an die außenpolitischen Standpunkte der EU, einschließlich der … restriktiven Maßnahmen, (zu verstärken).“

Der Vorschlag der Kommission, Bosnien und Herzegowina (BiH) den Kandidatenstatus zu gewähren, hat einiges Stirnrunzeln ausgelöst; ob die Mitgliedsstaaten ihm folgen werden, bleibt abzuwarten. Der von der Kommission in ihrem Bericht hervorgehobene Mangel an Fortschritten widerspricht eigentlich einer „Aufwertung“ dieses Landes zum Beitrittskandidaten. Andererseits hätte die EU es sich nach jahrelangen Anstrengungen kaum leisten können, BiH den Kandidatenstatus zu verwehren, zumal nachdem der Ukraine und Moldau dieser Status sofort nach ihren Beitrittsanträgen Anfang des Jahres zugestanden worden war. Der Kandidatenstatus mag für BiH und die Region ein wichtiges politisches Signal sein, unmittelbare Folgen hat er aber nicht. Ohne die von der EU eingeforderten Reformen liegt für BiH die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen als nächster Schritt im Beitrittsprozess in weiter Ferne.

Kosovo bliebe damit das einzige Westbalkanland (und neben Georgien das einzige Land im Erweiterungsprozess), das den Kandidatenstatus noch nicht erreicht hat. Nach wie vor kommt die Normalisierung zwischen Serbien und Kosovo, eines der wichtigsten außenpolitischen Anliegen der EU im Westbalkan, nicht recht voran. Die Kommission erwartet von beiden Ländern, „dass (sie) sich … konstruktiver an den Verhandlungen über das rechtsverbindliche Normalisierungsabkommen beteilig(en) und Kompromissbereitschaft zeig(en), damit rasch konkrete Fortschritte erzielt werden.“ Nach wie vor setzt allerdings der Umstand, dass fünf EU-Mitgliedstaaten das Land immer noch nicht als Staat anerkennen, dessen weiteren Annäherung an die EU enge Grenzen.

Wie üblich konzentrieren sich die Länderberichte auf die „wesentlichen Elemente des Beitrittsprozesses“, nämlich auf funktionsfähige demokratische Institutionen, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Zivilgesellschaft. In ihrer Mitteilung beschreibt die Kommission auch eine Vielzahl von Initiativen, die die Heranführung der Länder an die EU beschleunigen sollen. Sie hebt die Bedeutung des „Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan“ sowie die inzwischen gut funktionierende regionale Zusammenarbeit in vielen Bereichen (insbes. Verkehr, Energie, Umwelt- und Klimaschutz) hervor. So zeichnen sich ein immer enger verflochtener Wirtschaftsraum in der Region sowie ihre verstärkte wirtschaftliche Anbindung an den EU-Binnenmarkt deutlich ab.

Mit ihrer detaillierten Bewertung trägt die Kommission zur Berechenbarkeit und damit auch zur Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses – sowohl innerhalb der EU wie in den Beitrittsländern – bei. Die neue Lage in Europa und die damit verbundene Annäherung an die EU könnten für den Westbalkan eine Chance sein, im Erweiterungsprozess nach vielen Verzögerungen endlich schneller voranzukommen. Allerdings dürfte die in der Region bisweilen gehegte Hoffnung kaum realistisch sein, die Beitrittsanträge der Ukraine und Moldaus und deren umgehende Ernennung zu Beitrittskandidaten würden ohne Weiteres eine Beschleunigung des Beitrittsprozesses auf dem Balkan nach sich ziehen. Nichts deutet darauf hin, dass die EU ihre strengen Beitrittsanforderungen abschwächen könnte.

 

Energiekrise – europäische Maßnahmen

Die im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöste Energie- und Wirtschaftskrise stellt alle Mitgliedstaaten vor enorme Herausforderungen. Die Notwendigkeit gemeinsamen Handels auf europäischer Ebene ist einerseits offensichtlich, andererseits ist die Versuchung nationaler Politiker, zumal in den größeren Mitgliedstaaten, groß, für ihr Land allein Maßnahmen zu ergreifen. So hat die Ankündigung des 200 Mrd. €-Pakets für Deutschland, offenbar ohne vorherige Konsultation unter den europäischen Partnern und insbesondere zwischen Frankreich und Deutschland zu deutlicher Verstimmung geführt.

Der Europäische Rat hat am 20.10.2022 die Lage eingehend diskutiert, ohne aber zu abschließenden Entscheidungen zu kommen. Angesichts der Instrumentalisierung von Energie als Waffe durch Russland werde die Europäische Union geeint bleiben, um ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Unternehmen zu schützen. Sie werde vordringlich die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Anstrengungen zur Verringerung der Nachfrage, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Vermeidung einer Rationierung und zur Senkung der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen in der gesamten Union müssten beschleunigt und intensiviert werden. Dabei sei die Integrität des Binnenmarktes zu wahren.

Der Europäische Rat beauftragte den Rat und die Kommission, dringend konkrete Beschlüsse zu fassen, und zwar insbesondere über (1) die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Gas für eine Menge in Höhe von 15 % des Speicherbedarfs und die Beschleunigung der Verhandlungen mit zuverlässigen Partnern, (2) einen neuen zusätzlichen Richtwert, der die Bedingungen auf dem Gasmarkt genauer widerspiegelt, bis Anfang 2023, (3) einen befristeten dynamischen Preiskorridor für Erdgasgeschäfte, „um Phasen exzessiver Gaspreise unmittelbar zu begrenzen“, (4) einen befristeten EU-Rahmen zur Begrenzung des Preises von zur Stromerzeugung genutztem Gas, (5) eine Verbesserung der Funktionsweise der Energiemärkte, „um die Markttransparenz zu erhöhen, Liquiditätsstress abzubauen und Faktoren zu beseitigen, die die Gaspreisschwankungen verstärken, während der Erhalt der Finanzstabilität gewährleistet wird“, (6) die rasche Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energienetze zu beschleunigen, (7) Energiesolidaritätsmaßnahmen bei Störungen der Gasversorgung auf nationaler, regionaler oder Unionsebene sowie  (8) verstärkte Energiesparanstrengungen.

Der Europäische Rat betonte, es sei „unmittelbare Priorität“, Haushalte und Unternehmen, insbesondere die Schwächsten in unseren Gesellschaften, zu schützen. Ebenso wichtig sei es, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Union aufrechtzuerhalten. Der Europäische Rat unterstrich auch die Bedeutung einer engen Abstimmung und gegebenenfalls gemeinsamer Lösungen auf europäischer Ebene und setzt sich dafür ein, politische Ziele in geeinter Weise zu verwirklichen.

In einer ersten Runde haben die Energieminister der EU am 25.10.2022 über einzelne Maßnahmen beraten. Viele Fragen bleiben noch offen; zu unterschiedlich sind die Energieversorgungslage in den einzelnen Mitgliedstaaten und die daraus resultierenden nationalen Interessenlagen. So ist etwa ein Konsens über einen (strikten) Gaspreisdeckel noch nicht in Sicht.

Wie schon die Corona-Pandemie stellt auch die jetzige Energie- und Wirtschaftskrise die europäische Solidarität auf den Prüfstein. Divergenzen zwischen den europäischen Partnern kämen Russland nur gelegen. Nationale Sonderwege dürften aber kaum zu besseren Lösungen führen als gemeinsames europäisches Handeln.

 

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

8. Europäisches Frühstück am 12.11.2022

Der Oldenburger Ortsverband der Europa Union hat am 12.11.2022 wieder sein
traditionelles Europäisches Frühstück veranstaltet. Thema des diesjährigen Frühstücks war
„Die Mitwirkung der Regionen in Europa und die Umsetzung europäischer Projekte vor
Ort“.
Wie bringen sich die Regionen in die europäische Entscheidungsfindung ein? Wer etwa
vermittelt den Brüsseler Entscheidungsträgern, was Schleswig-Holstein auf den Nägeln
brennt? Der Europäische Ausschuss der Regionen berät die Organe der EU – das
Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission – und soll damit den
„subnationalen Körperschaften“, also im Falle Deutschlands den Ländern, Städten und
Gemeinden auf europäischer Ebene Gehör verschaffen. Wie das funktioniert, hat Bernd
Voß, ehemaliges Mitglied des Kieler Landtages und bis vor Kurzem als Vertreter
Schleswig-Holsteins Mitglied des Ausschusses der Regionen, erläutert. Der Ausschuss
der Regionen umfasst 340 Mitglieder, von denen 24 aus Deutschland kommen. Er wirkt
beratend praktisch an allen wichtigen EU-Initiativen mit. Er sieht seine Rolle auch darin,
die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes zu überwachen, wonach Europa nur
handeln soll, wenn ein Problem nicht auf nationaler oder regionaler Ebene gelöst
werden kann.
Wer bestimmt eigentlich, wie EU-Fördergelder auf lokaler Ebene verteilt werden?
Stimmt es, dass von der EU (mit-)finanzierte Projekte besonders kompliziert und
bürokratisch sind? Welche Erfahrungen macht eine ostholsteinische
Landkreisvertreterin bei der Zusammenarbeit mit dänischen Partnern? Das erklärte
Sibylle Kiemstedt. Sie ist in der Kreisverwaltung in Eutin für Regionale Planung
verantwortlich. Ländliche Regionalentwicklung und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit fallen in ihren Aufgabenbereich. Dabei hat sie auch über Jahre an
deutsch-dänischen Projekten mitgewirkt. Im Einzelnen erläuterte sie, wie sich die EU an
dem Belttunnelbau beteiligt, wie sie die drei ostholsteinischen Aktivregionen fördert
und wie die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Rahmen des grenzüberschreitenden
Interreg-Programms funktioniert. Der 2023 anlaufende „Bürgerprojektefonds“ soll
dabei Mikroprojekte jeglicher Art unterstützen.
Beide Themen stießen bei den über 80 Teilnehmern an dem Frühstück, neben den
Mitgliedern des Ortsverbandes auch Gästen aus Verwaltung, Wirtschaft und
Gesellschaft, auf reges Interesse und führten zu einer angeregten Diskussion. Außerdem
berichtete Sylvaine Mody, Vorsitzende des Vereins Städtepartnerschaft Oldenburg-Blain,
über die lebhaften deutsch-französischen Aktivitäten im Rahmen dieser Partnerschaft.
Der Saxophonist Jackson Crawford sorgte für die musikalische Umrahmung. Das
eigentliche Frühstück, von Schülern der Beruflichen Schule Ostholstein vorbereitet und
präsentiert, fand großen Anklang.
Wiederum hat das Europäische Frühstück dazu beigetragen, vor Ort über Europa zu
informieren und so ein besseres Verständnis für europäische Angelegenheiten zu
wecken.

 

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

Kulturfest der Stadt Oldenburg am 20.8.2022

Auch in diesem Jahr zog das Kulturfest in Oldenburg mit seinem reichhaltigem musikalisch-kulturellem Programm wieder viele Besucher an. Viele Oldenburger Vereine und Verbände waren vertreten. Der Ortsverband Oldenburg der Europa-Union hatte dieses Mal einen gemeinsamen Stand mit dem Verein Städtepartnerschaft Oldenburg/Blain eingerichtet.

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

Mitgliederversammlung am 16.5.2022

Nach coronabedingter Unterbrechung 2021 trafen sich die Mitglieder des Ortsverbandes am 16.5.2022 im Bildungs- und Kulturzentrum Oldenburg zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung.

Der Vorsitzende berichtete über die (wegen der Pandemie) eingeschränkten Aktivitäten des Ortsverbandes in den letzten zwei Jahren.

Aufgrund der Berichte des Schatzmeisters und der Kassenprüfer wurde der Vorstand entlastet.

Wegen der 2021 ausgefallenen Mitgliederversammlung war der gesamte Vorstand neu zu wählen. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer, der Schatzmeister sowie alle Beisitzer wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zusätzlich wurde Frau Ilona Hartmann, die neue Direktorin der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein, zur Beisitzerin gewählt.

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

Kundgebung gegen den russischen Angriff auf die Ukraine in Oldenburg in Holstein am 4.3.2022


Die Stadt Oldenburg hat am 4.3.2022 auf dem Oldenburger Marktplatz eine vielbesuchte Kundgebung gegen den Krieg in der Ukraine veranstaltet.
Neben anderen Rednern hat der Vorsitzende des Ortsverbandes der Europa-Union, Reinhard Priebe, folgende Erklärung abgegeben:
„Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und natürlich auch unser Oldenburger Ortsverband der Europa-Union verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten, Wladimir Putin, auf das Schärfste. Wir sind fassungslos angesichts der Bilder und Nachrichten, die uns aus der Ukraine erreichen. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung, über die dieser Krieg unsägliches Leid bringt. Alle diejenigen, die sich in Russland und Belarus für Frieden, Demokratie und Freiheit einsetzen, verdienen unsere volle Unterstützung.
Nicht erst jetzt, aber in neuer Intensität, greift der russische Präsident mit diesem Krieg die Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa an, die auf den Prinzipien des Völkerrechts, der UN-Charta, und der Europäischen Menschenrechtskonvention beruht. Unter keinen Umständen dürfen dieser Angriffskrieg und die Unfreiheit sowie der Bruch des Völkerrechts, für die er steht, erfolgreich sein. Denn auch in anderen Regionen, beispielsweise dem Westbalkan, sind Putin und seinesgleichen aktiv und suchen, Instabilität zu schaffen.

Wir unterstützen die bisher getroffenen Maßnahmen der deutschen Regierung, der NATO und der Europäischen Union.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bemerkenswert schnell und bemerkenswert geschlossen auf den Angriff in der Ukraine reagiert:
Die EU hat Sanktionen gegen die maßgeblichen Personen in Wirtschaft und Politik in Russland verhängt, russisches Vermögen in Europa eingefroren, den Flugverkehr mit Russland unterbrochen, wichtige Vorhaben gestoppt. Sie stellt erstmalig auch finanzielle Mittel für militärische Ausrüstung zur Verfügung.
Umfassende Hilfslieferungen für die Zivilbevölkerung fließen in die Ukraine. Angesichts der verheerenden Angriffe ist es auch selbstverständlich, dass die EU Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnimmt. Alle Mitgliedstaaten der EU haben sich zu einer Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt und hierfür vereinfachte Verfahren beschlossen.
In dieser Situation war es auch wichtig, dass in Deutschland Bedenken gegen Waffenlieferungen in eine Kriegsregion zurückgestellt wurden. Und Nordstream 2 musste endlich gestoppt werden.


Die Bereitschaft der EU, und aller ihrer Mitglieder, in dieser dramatischen Situation solidarisch zu handeln, ist bemerkenswert. Gerade unsere östlichen Partner verdienen unsere uneingeschränkte Solidarität. Polen insbesondere: Es trägt die Hauptlast der Flüchtlingsströme. Die Slowakei ist kaum weniger betroffen. Und an unserem – auch militärischen – Beistand für die drei baltischen Staaten darf es keinen Zweifel geben.

Solidarität ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Einigung. Dass sie in dieser schweren Krise funktioniert, dass alle ihre Divergenzen und Auseinandersetzungen zurückstellen, stimmt zuversichtlich.

Und es sollte auch klar sein: Europa, und die EU, sind offen für alle europäischen Staaten, die sich zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bekennen. Kleinliche Zurückhaltung ist jetzt nicht am Platz. Als Reaktion auf die russische Aggression haben in den letzten Tagen drei Länder – neben der Ukraine selbst auch Georgien und Moldau – förmlich den Beitritt zur EU beantragt. Natürlich steht eine rasche Aufnahme dieser Länder in die EU nicht auf der Tagesordnung – mit ihrer weiteren Annäherung an die EU ist aber zu rechnen – und das ganz im Gegensatz zu Putins Kriegszielen.

Putins Krieg muss eine entschlossene Antwort aller Staaten erhalten, die sich den Prinzipien des Friedens, der Freiheit, der UN-Charta und der Menschenrechtskonvention verpflichtet sehen. Es braucht eine eindeutige, schnelle und harte Reaktion gegen Wladimir Putin und sein Machtsystem und gleichzeitig eine schnelle, unkomplizierte und effektive Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Das Votum der UN-Generalversammlung vorgestern gegen den russischen Angriff ist ein klares Signal: Die Staatengemeinschaft steht – von einigen wenigen Ausnahmen (Nord Korea, Syrien, Eritrea, Weißrussland und Russland selbst) abgesehen – geschlossen gegen Aggression und Krieg.

Wir bewundern die Entschlossenheit Menschen in der Ukraine, nicht zuletzt auch ihres mutigen Präsidenten. Wir denken mit großer Sorge an die Menschen in der Ukraine. Unser Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen. Unsere Gedanken sind aber auch bei den mutigen Bürgern in Russland und in Weißrussland, die das Risiko nicht scheuen, gegen die wahnsinnige Politik ihres Präsidenten zu protestieren.“

Dies ist eine große Herausforderung für ganz Europa! Wir sind alle betroffen. Noch vor ein paar Wochen haben wir uns schlichtweg nicht vorstellen können, dass Krieg in Europa heute noch möglich ist. Wir können nicht zulassen, dass ein Land und dessen Präsident die Friedensordnung in Europa in Frage stellen.

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

7. Europäisches Frühstück des Ortsverbandes Oldenburg/Holstein



Nach coranabedingter Unterbrechung 2020 hat der Ortsverband Oldenburg/Holstein am 13.11.2021 zum siebenten Mal sein jährliches Europäisches Frühstück ausgerichtet. Zum Thema „Macht, Freiheit und Demokratie im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz und der Datenschutz in Europa“ sprach Paul Nemitz, Hauptberater in der Europäischen Kommission. Er war vor ein paar Jahren maßgeblich an der Ausarbeitung und Verhandlung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung beteiligt und hat 2020, zusammen mit dem Journalisten Matthias Pfeffer, das Buch „Prinzip Mensch – Macht, Freiheit und Demokratie im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ veröffentlicht. Mit dem schleswig-holsteinischen Minister Jan Philipp Albrecht beteiligte sich ein weiterer Hauptakteur bei der Ausarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung an der Diskussion. Albrecht war seinerzeit Mitglied des Europäischen Parlaments und musste als zuständiger Berichterstatter mehrere Tausend Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission zu einem für Mitgliedstaaten und Parlament akzeptablen Kompromiss zusammenführen.

Unter streng kontrollierten 3-G Beschränkungen nahmen etwa 100 Mitglieder des Ortsverbandes und Gäste an der Veranstaltung teil. Nemitz unterstrich die Wichtigkeit einer längerfristigen Perspektive, in der der Mensch im Vordergrund stehen müsse. Es gelte, das „Prinzip Mensch“ durchzusetzen. Auf Regelungen auf europäischer Ebene könne nicht verzichtet werden. Die Erfahrung zeige, dass man auf Selbstregulierung durch die Wirtschaft allein nicht vertrauen könne. Nemitz‘ Denkanstöße führten zu einer lebhaften Diskussion, in der auch die Sorge einer immer zunehmenden Überwachung und Beeinflussung des Einzelnen durch Künstliche Intelligenz deutlich zum Ausdruck kam. Traditionsgemäß hatte eine Klasse der Beruflichen Schule Ostholstein, einer Europaschule, unter Anleitung zweier engagierter Lehrerinnen ein Frühstücksbuffet vorbereitet. An einem von der örtlichen Buchhandlung aufgestellten Stand fand das Buch von Nemitz und Pfeffer guten Absatz. Last but not least, traten vier Personen dem Ortsverband spontan bei.

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

Kulturfest Oldenburg in Holstein – 21.8.2021



Bei bestem Sommerwetter zog das Kulturfest in Oldenburg am 21.8.2021 mit seinem reichhaltigem musikalisch-kulturellem Programm viele Besucher an. Viele Oldenburger Vereine und Verbände waren vertreten. Der Stand des Ortsverbandes der Europa-Union direkt auf dem Marktplatz fand reges Interesse. Insbesondere fand das anschauliche Material für Kinder und Jugendliche reißenden Absatz.

Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.

Aktuelles aus Brüssel – 17.2.2022




Gerichtshof billigt Rechtsstaatskonditionalität

Die „Rechtsstaatskonditionalität“ war 2020 bei den Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 der EU ein besonders umstrittener Punkt. Danach kann der Ministerrat auf Vorschlag der Kommission bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere auch die Aussetzung von Zahlungen aus dem EU-Haushalt (s. dazu Aktuelles aus Brüssel v. 20.12.2020). Wegen dieses „Konditionalitätsmechanismus‘“ hatten Ungarn und Polen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. In einem bahnbrechenden Urteil hat der EuGH am 16.2.2022 ihre Klagen abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit der Konditionalität bestätigt.

Der EuGH hält den EU-Gesetzgeber für zuständig, die Rechtsstaatskonditionalität zu regeln. Erklärtes Ziel der Regelung sei es, den Haushalt der EU vor Beeinträchtigungen zu schützen, die sich aus Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit ergeben. Solche Verstöße müssten die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten beruhe darauf, dass diese die gemeinsamen Werte achten, auf die sich die Union gründe. Zu ihnen zählten Rechtsstaatlichkeit und Solidarität. Die Achtung der gemeinsamen Werte sei somit eine Voraussetzung für den Genuss all jener Rechte, die sich aus der Anwendung der Verträge auf einen Mitgliedstaat ergäben. Deshalb müsse die Union auch in der Lage sein, diese Werte im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben zu verteidigen. Die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union und ihre finanziellen Interessen könnten durch Verstöße eines Mitgliedstaates gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schwer beeinträchtigt werden.

Der EuGH sieht in der Rechtsstaatskonditionalität keine Umgehung des in Art. 7 des EU-Vertrages vorgesehenen Sanktionsmechanismus‘. Danach kann der Rat im Falle schwerwiegender und anhaltender Verletzungen der Grundwerte der EU durch einen Mitgliedstaat gegen diesen Sanktionen verhängen. Ziel dieser Bestimmung sei es, die Verletzungen abzustellen. Die Rechtsstaatskonditionalität diene hingegen dem Schutz des Haushalts der Union.

Den Einwand, der Begriff der Rechtsstaatlichkeit sei zu unklar, weist der EuGH zurück und erläutert detailliert, was darunter zu verstehen ist. Schließlich weist der EuGH auf strenge Verfahrenserfordernisse bei der Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität hin, etwa die Anhörung des betroffenen Mitgliedstaates.

In den Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten und die Kommission darauf verständigt, vor einer Anwendung des Rechtsstaatskonditionalität zunächst die Entscheidung des EuGH über deren Rechtmäßigkeit in den von Ungarn und Polen angekündigten Verfahren abzuwarten. Für dieses Zuwarten wurde die Kommission vom Europäischen Parlament heftig kritisiert. Ein laufendes Gerichtsverfahren sei kein Grund, geltendes Recht nicht anzuwenden. Schließlich hat das Parlament im November 2021 sogar beim EuGH eine Untätigkeitsklage gegen die Kommission erhoben. Nachdem nunmehr feststeht, dass die Rechtsstaatskonditionalität rechtmäßig ist, wird der Druck auf die Kommission groß sein, sie nunmehr unverzüglich anzuwenden. In einer ersten Reaktion hat die Kommission allerdings erst einmal eine sorgfältige Prüfung des Urteils sowie die Ausarbeitung von Leitlinien zur Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität angekündigt.

Die gegenwärtige Debatte hat sich auf Polen und Ungarn zugespitzt. Beide Länder werden abwägen müssen, ob sie das Risiko erheblicher Kürzungen von Zahlungen aus dem EU-Haushalt eingehen wollen. Im Falle Ungarns gibt allerdings Premierminister Orbáns Äußerung – kürzlich in einer Wahlkampfrede -, der Westen befinde sich in einem „rechtsstaatlichen Dschihad“ gegen Ungarn, wenig Hoffnung auf ein Einlenken. Selbstverständlich könnten Zahlungskürzungen aufgrund der Rechtsstaatskonditionalität auch andere Mitgliedstaaten betreffen.

Ganz abgesehen von der Rechtsstaatskonditionalität hatte der EuGH letzes Jahr schon in zwei Verfahren gegen Polen (das eine betraf Verstöße gegen EU-Regeln im Zusammenhang mit einem Kraftwerk, das andere die polnische Justizreform) von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, bei Nichtumsetzung seiner Entscheidungen ein Zwangsgeld festzulegen. Es beträgt in dem einen Verfahren 500 000 € und in dem anderen 1 Mio € – pro Tag wohlgemerkt. Sofern sich Polen trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung weigert, die Zwangsgelder zu zahlen, wird die Kommission das Zwangsgeld bei anstehenden Auszahlungen aus den EU-Fonds gegenrechnen.


Taxonomie

Bisweilen macht die Brüsseler Begriffswelt den interessierten Zeitungsleser ratlos. Ein von der Kommission am 31.12.2021 vorgelegter Vorschlag zur „Taxonomie“ hat heftige Debatten ausgelöst. Aber was, um Himmels willen, ist Taxonomie?

Eine Presseerklärung der Kommission soll Licht ins Dunkel bringen: „Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen mobilisiert und in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um in den nächsten 30 Jahren Klimaneutralität zu erreichen.“ Die EU-Taxonomie sei „ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren. Anleger könnten künftig bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirkten, von der gleichen Grundlage ausgehen. Die EU-Taxonomie ist also ein Klassifizierungsinstrument, bei dem es darum geht, bestimmte Aktivitäten von Unternehmen einzuordnen und damit festzustellen, ob diese Unternehmen einen „grünen“ Beitrag leisten oder nicht. Anhand dieses Leitfadens sollen Investoren einschätzen können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet. Es geht somit – vereinfacht gesagt – um die Einordnung von Investitionen als klimaneutral.

In ihrem Vorschlag weist die Kommission darauf hin, dass der derzeitige Energiemix in Europa deutlich von einem Mitgliedstaat zum anderen variiert. Einige Teile Europas setzten nach wie vor stark auf die sehr CO2-intensive Kohle. Die Taxonomie liste Energietätigkeiten auf, die es den Mitgliedstaaten ermöglichten, sich von ihren sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen aus in Richtung Klimaneutralität zu bewegen. Stein des Anstoßes war nun, dass die Kommission die Auffassung vertritt, „dass Erdgas und Kernenergie eine Rolle dabei zukommt, den Übergang zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft zu erleichtern.“ Ein typischer (fauler?) Kompromiss also, der in Deutschland wegen der Atomenergie und anderswo wegen des Erdgases irritiert?
In der Debatte wird allerdings bisweilen übersehen, dass die Kommission ihre Einordnung an Bedingungen knüpft: Kernkraftwerke sollen als klimafreundlich gelten, wenn eine Baugenehmigung bis 2045 vorliegt und es im Land einen Plan und finanzielle Mittel für die Atommüllentsorgung gibt. Mit Blick auf Gaskraftwerke gelten Investitionen in neue Gaskraftwerke bis 2030 als nachhaltig, wenn sie unter anderem schmutzigere Kraftwerke ersetzen und bis 2035 mit klimafreundlicheren Gasen betrieben werden.

Angesichts des für solche Entscheidungen vorgesehenen Verfahrens ist nicht damit zu rechnen, dass die von der Kommission vorgeschlagene Regelung noch scheitert.


Konferenz zur Zukunft Europas – Einstimmigkeitsprinzip

Die Konferenz zur Zukunft Europas ist ein Forum, in dem Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft über gemeinsame europäische Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft beraten. Sie soll neue Antworten für die Zukunft der europäischen Demokratie formulieren und die nächsten Schritte der europäischen Integration vorzeichnen.

Im Rahmen dieser Konferenz wird auch über die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips bei Entscheidungen der EU diskutiert. Sicherlich ein wichtiges Thema – wie viele andere auch. Einstimmigkeit bei EU-Entscheidungen ist zwar nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. Sie gilt aber noch bei vielen wichtigen Entscheidungen.
In diesem Zusammenhang bitten der Bundesverband der Europa-Union und die Jungen Europäischen Föderalisten, Pulse of Europe sowie Alliance for Europe, ihre Initiative #NoVeto zu unterstützen (Frist 20.2.):








#NoVeto: Stimmt für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzip im Rat der EU!







Die Konferenz ist die beste Gelegenheit seit 20 Jahren, um für föderalistische Reformen der EU zu werben. Wir bitten Dich, einen wichtigen Vorschlag auf der Onlineplattform der Konferenz zu unterstützen, die am 20. Februar geschlossen wird. Wir, das ist ein.
Gemeinsam fordern wir die Europäische Union auf, das Einstimmigkeitsprinzip im Rat der EU abzuschaffen. Mit diesem Blockadeprivileg haben einzelne nationale Regierungen allein in den letzten drei Jahren mindestens 12 Entscheidungen zum Wohle aller Europäerinnen und Europäer verhindert.
Wir haben nur noch wenige Tage bis die Onlineplattform schließt. Deshalb melde Dich bitte jetzt auf der Plattform an und stimme für unseren Reformvorschlag. Wir brauchen nur 1.000 Stimmen, um die meistunterstützte Idee zu werden – und damit einen prominenten Platz im Abschlussbericht der Konferenz zu sichern. Mehr als 200 Personen haben den Vorschlag bereits unterstützt. Danke, dass Du uns hilfst.







Dieser Beitrag wurde am von unter Aktuelles veröffentlicht.